Halen - Eine urbane Siedlung mitten im Wald

Die Halen ist ein Meilenstein moderner Siedlungsarchitektur. Gebaut zwischen 1957 und 1960 von der damals neuen Architektengemeinschaft Atelier 5 verbindet sie Elemente der klassischen Moderne mit strukturellen Elementen der Berner Altstadt. Sie ist ein kleines, mitten in einem Wald gelegenes architektonisches Juwel und für rund 220 Menschen ein Zuhause.

 

 

 

Achtung Corona 

 

Aufgrund des Bundesratsentscheids vom 23.6.21 betr. Lockerung der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie bieten wir in der Halensiedlung wieder Führungen von maximal 30 Personen an. In Innenräumen müssen weiterhin Masken getragen werden.

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch! 

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Attention Corona

 

Après la décision du Conseil fédéral du 23.6.21 relative à l'assouplissement des mesures de lutte contre l'épidémie de Covid-19, nous offrons à Halen à nouveau des tours guidés pour 30 personnes au maximum . Dans les bâtiments, il faut toujours porter des masques.

 

Nous vous accueillerons avec plaisir!

 

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Attention Corona

 

After the Federal Council's decision of June 23, 2021, regarding the easing of the measures to combat the Covid-19 epidemic, we are offering now tours at Halen for a maximum of 30 people. Masks must still be worn inside the hauses.

 

 

We are looking forward to your visit!

 

 

 

Fotos: Andrej Ovsjannikov

Wie funktioniert die Siedlung Halen?

Die rechtlichen und organisatorischen Strukturen der Siedlung Halen sind so einfach und schlank wie ihre Architektur. Zuständig für die 83 Wohnhäuser sind allein deren Eigentümer. Über alle Gemeinschaftsanlagen befindet die Eigentümergesellschaft. Ihre Beschlüsse werden von der Verwaltung, einem Milizorgan mit fünf bis sieben Mitgliedern, umgesetzt.

 

Die Eigentümergesellschaft der Siedlung Halen ist ein im Handelsregister eingetragener Verein mit Statuten. Mitglieder sind alle Hauseigentümer. Oberstes Organ des Vereins ist die Eigentümerversammlung, welche jährlich mindestens einmal zusammenkommt und alle wichtigen Entscheide über das Gemeinschaftseigentum (Schwimmbad, Sportplatz, Wald, Wege, Laden, Waschküche, Einstellhalle etc.) trifft.

 

Im Jahre 2003 wurde die Siedlung als schützenswertes Objekt in das Bauinventar des Kantons Bern sowie in das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz aufgenommen. Seither muss die Kantonale Denkmalpflege von Gesetzes wegen bei baulichen Eingriffen – Gebäudehülle und innere Bauteile, Raumstrukturen und feste Ausstattungen – einbezogen werden. Zusammen mit der Denkmalpflege und dem Atelier 5 wurden 2012 die «Baulichen Richtlinien für den Umgang mit Materialien und Formen im Inneren und am Äusseren der Siedlung bei Sanierungen und Umbauten» erarbeitet, welche im Sinne einer Empfehlung bei Bauvorhaben für eine rasche Abwicklung von Baugesuchen zu beachten sind.

Statuten der Eigentümergesellschaft
Statuten_EG_Halen_2021.pdf
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Bauliche Richtlinien
halen_bauliche_richtlinie_atelier5_2013.
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