=> Verwaltung(-ssitzungen) /=> GV-Beschlüsse /=> neues Baubewilligungsverfahren /=> Waschküchen /=> TV/Radio


Anschlagbrett HalenDie Siedlung "Halen" (Eigentümergesellschaft EGH) wird selbst verwaltet. Eine fünfköpfige Crew von "Halen"-Eigentümern führt die Siedlungsgeschäfte. 

Die Verwaltungs-Mitglieder werden von der Generalversammlung der Eigentümergesellschaft für 2 Jahre gewählt und sind 2x wiederwählbar. Die Verwaltung konstituiert sich selbst, mit Ausnahme des Präsidenten, der von der GV bestimmt werden muss. Es entspricht der Gemeinschafts-Philosophie, dass jedes Haus einmal Einsitz in die Verwaltung nehmen soll, aber nicht muss.....



In der Verwaltung der Eigentümergesellschaft Halen sind aktuell (Stand September 2010):
- Präsident: Hans-Luzius Schmid, Halen 2, schmid(at)gebaeudeprogramm.ch
- Finanzen: Yvonne Clough-Bäckström, Halen 26, yvonnecl(at)gmx.net
- Bau und Unterhalt: Renate Haueter, Halen 15, renate.haueter(at)gmx.ch
- Bau und Unterhalt: Roger Schneider, Halen 45, roger.schneider(at)gundp.ch
- Geselliges / Halenladen: Johanna Mahler, Halen 24, johanna.mahler(at)bluewin.ch
- Sekretariat: Barbara Miesch, Halen 59, barbara.miesch(at)gmx.ch

Rechnungsführer: die Halen beschäftigt in einem Teilzeitpensum Felix Nünlist, Halen 26. Er führt die Buchhaltung, macht das Inkasso der Nebenkosten (inkl. Heizung, Radio/TV = Cablecom etc.), administriert die Tankstelle und händigt die Cash-Cards für die Waschmaschinen und den Tumbler aus (Aufladen im Halenladen).

Siedlungswart: Unser Siedlungswart heisst Marcel von Mentlen (marcellodimentario(at)infunkted.ch) und wohnt in der Halen 1. Seine Tätigkeit als Vollzeit-Angestellter der Eigentümergesellschaft Halen umfasst generell den Unterhalt und die Reinigung der gemeinsamen Bauten und Anlagen wie Bad, Waschküchen, Plätze, Wege und die Pflege des Siedlungsgrüns. Zudem managt er die Heizung. Er heizt, wenn er während 2-3 Tagen in seinem Höfli eine Temperatur unter 15 Grad misst.

Viele (in-)offizielle Infos finden Sie am Anschlagbrett beim "Halen"-Laden oder unter news auf der Startseite dieser Website.

Mittels Feedback-Formular können Sie die unten stehenden Dokumente bestellen:

  • Für Eigentümer und Bewohner: die Unterlagen der letzten Generalversammlung (GV 09 oder ältere)

Die folgenden Dateien können Sie hier downloaden (mit Klick auf unten stehenden Link):

- Halen-Statuten (aktueller Stand: 24. Juni 2008)

- Die Informationsschrift für Neuzuziehende (Stand Juli 2011): Diese Schrift enthält alle Gepflogenheiten der Siedlung über die Themen: Verwaltung; Eintrittsformalitäten; Rechnungsführung und Finanzen; Siedlungswart und Bauwesen; Halen-Laden; Beizli-Miete; Schwimmbad; Waschküchen; Mobility-Car-Sharing; Tankstelle; Halen-Parkplatz; Miete von Velo- und Mofaplätzen in der Einstellhalle; Auto-Waschplatz; Brandschutz in der Einstellhalle; Nuitzung der Aussenräume plus weitere allgemeine Siedlungs-"Regeln".  


Weitere Infos folgen. Die Verwaltungssitzungen finden regelmässig statt. Anliegen können Sie bei den Verwaltungs-Mitgliedern anbringen oder via Feedback-Formular (=> Grüssen).


Die HalenbewohnerInnen und –eigentümerInnen können das Protokoll der ordentlichen Generalversammlung (GV) der Eigentümergesellschaft Halen (EGH) via info@halen.ch per Mail bestellen.
Die GV hat die folgenden wichtigen Beschlüsse sinngemäss gefällt: a) die vom Budget nicht markant abweichende Jahresrechnung 2010/11 und das viele Projektposten enthaltende Budget 2011/12 einstimmig und ohne Enthaltungen genehmigt; b) zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung ein konkretes Projekt zu den Arbeiten an den Sicker- und Entsorgungsleitungen in der Siedlung erst an der ausserordentlichen GV vom 23. November 2011 vorlegt; c) zur Kenntnis genommen, dass der Ersatz sämtlicher Kaltwasserleitungen in der Siedlung zügiger als erwartet voranschreitet und bald abgeschlossen sein wird; d) zur Kenntnis genommen, dass eine Gruppe von SiedlungsbewohnerInnen den Halenladen nun auch am Donnerstagabend betreibt und an weiteren Abenden betreiben will (alle dürfen/sollen weitere Vorschläge zur Zukunft des Ladens einbringen!); zur Kenntnis genommen, dass die paritätische Arbeitsgruppe die Arbeit zu den Richtlinien der Denkmalpflege für Umbauten in der Halen aufgenommen hat (weitere Infos folgen am 23. 11.11); e) Luzius Schmid als Präsident für eine weitere Amtszeit gewählt und f) Diverses behandelt (z.B. soll die Heizregel für die warme Jahreshälfte strikter eingehalten werden).


Lesen Sie die wichtigen und wegweisenden Beschlüsse der ordentlichen GV 2010.


Das volle Protokoll können Sie via info@halen.ch bestellen (nur BesitzerInnen / BewohnerInnen).

1. 50-Jahresjubiläum der Halensiedlung (2010):

Zum Organisationsstand des 50-jährigen Jubiläums der Halensiedlung erinnert der Präsident an Rico Grandjeans Sketch an lässlich der GV 09 und informiert über dessen Brainstorming mit einer Querschnittgruppe von Halenbewohner/innen. Seit dem ersten Input hat sich die 50­Jahrfeier redimensioniert und konkretisiert zu einem grösseren Halenfest am 14./15. August 2010 mit gemeinsamem Nachtessen am Samstagabend und einem Brunch am Sonntagmorgen. Für die 50-Jahrfeier engagieren sich bis jetzt Rico und Veronica Grandjean betreffend den Festplatz, Martin Bruderer für das Filmische sowie Thomas Baumeister und Johanna Mahler für das Musikalische. Auch das Atelier 5 hat grundsätzlich einen Beitrag zugesagt. Die Gemeinde Kirchlindach hat auf die Einladung zu einer Zusammenarbeit noch nicht reagiert. Zum 50-Jahr-Jubiläum sollen alle Ehemaligen eingeladen werden. Sponsorbeiträge sind willkommen. Yvonne Clough, Halen 26, hat sich bereit erklärt, offizielle AnlaufsteIle beim weiteren Projektieren des 50-Jahr-Jubiläums zu sein. Allfällige Fragen sind direkt an sie zu richten. Je mehr Halenbewohner/innen sich engagieren, desto reichhaltiger wird die 50­Jahrfeier. Der Film "BetonParadies" (Lee Thüler) soll am 14./15. August Premiere haben.
Pudi Luginbühl, Mitherausgeber neben Heinz Zumbühl, Oliver Slappnig und Barbara Miesch, informiert über den Stand des Halenbuchs. Das Konzept steht, so dass in den kommenden Tagen die Hauptsponsor/innen kontaktiert werden können. Dank der Hilfe von Martin Bruderer ist das Sponsoringkonzept professionalisiert worden. Zur Finanzierung des Buchs werden die Herausgeber auch auf Kleinsponsoren und Gönner aus der Halensiedlung angewiesen sein. Interessierten geben die Herausgeber gern Auskunft über den neusten Stand des Halenbuchs. Die Buch-Vernissage soll, genau 50 Jahre nach dem Fest der Aufrichte, am 16. September 2010 stattfinden. Zur Illustration der Kapitel 4 und 5 nehmen Pudi Luginbühl und Barbara Miesch gern historische Fotos aus der Bauzeit und denfrühen Jahren zum Digitalisieren entgegen.

2. Energiekonzept (nur Auszug):
Die nächste Informationsveranstaltung zum Energiekonzept soll am
24. März 2010 stattfinden. An der GV vom Mittwoch, den 16. Juni 2010 soll über das Energiekonzept abgestimmt werden.

3. Diverse Projekte

Roger Schneider informiert über die laufenden Wald- und Umgebungsarbeiten. Die Böschung West (Bord Westseite) wurde saniert. Im kommenden Frühjahr werden gezeichnete Bäume auf der an den Aussenparkplatz angrenzenden Nachbarparzelle gefällt. Auch der Waldabstand (2m) vor Haus 53 wird wieder hergestellt. Zudem wird im Bereich der Rutschung (SW) gezielt mit einheimischen Pflanzen aufgeforstet. Die übrigen geplanten Eingriffe in das Siedlungsgrün kommen an der GV 201 0 zur Abstimmung.

Der Naturwaldweg "Höheweg" Richtung Herrenschwanden wird von der Gemeinde saniert, samt dem Anschlussstück zum Torberg. Letzteres wird ev. ein Geschenk der Gemeinde an die Halensiedlung.

Im Zusammenhang mit der Bodenschwelle bei der Einstellhalleneinfahrt berichtet Roger Schneider vom" Fastunfall " zwischen einer Fussgängerin und einer Radfahrerin. Damit die Bodenschwelle von Velos nicht mehr umfahren werden kann, ist beidseitig ein Ansatzstück vorgesehen. Leider hat sich herausgestellt, dass verschiedene niedrig gebaute und beladene Autos selbst bei langsamem Überqueren die Bodenschwelle touchieren. Die Verwaltung prüft verschiedene Massnahmen, z.B. der Ersatz durch eine niedrigere Schwelle, das Ausfräsen vom Rand her und Anlegen eines geteerten Keils. Um die Gefahrenzone "Einstellhalleneinfahrt" zu sanieren, sollte dort auch die Beleuchtung verbessert werden.

Die lebhafte Diskussion zeigt, dass unter den Bewohner/innen unterschiedliche Meinungen bestehen. Einig ist man sich, dass einerseits die Geschwindigkeit beim Garageneingang reduziert werden soll, dass aber andererseits alle Autos unbehindert langsam ein- und ausfahren können sollten, ohne an der Schwelle anzustossen. Eine verstärkte Beleuchtung im Eingang könne aber zu einer rascheren Einfahrt animieren.

4. Fragen der Anwesenden

Auf die Frage nach dem Organisationsverhältnis zwischen dem 50-jähriges Jubiläum der Halensiedlung und dem 825-jährigen von Kirchlindach antwortet Urs Heimberg, dass eine entsprechende Vernetzung noch aussteht. Innerhalb des" Gmeindwäg"-Projekts "Landschaftsveränderung", das rund 50 Stationen umfasst, wird ab 2010 ein allen interessierten Personen offenstehender Weg durch die Halensiedlung führen. Es wäre schön, wenn die Halen diesen Besucher/innen etwas zu bieten hätte.


Ein Ingenieurbüro beurteilt die Abwasserleitung der Häuser 1-53 und wird ein Projekt vorlegen, das die Wurzelproblematik der Platanenreihe lösen soll.

Es gibt keine verkehrsberuhigenden Massnahmen (Schwellen) in der Halensiedlung.

Die Halen beauftragt neu einen externen Bauleiter für Bauprojekte. Die neuen Bauzuständigen der Halen, Renate Haueter und Roger Schneider, sind auf diesen angewiesen. Der Bauleiter wird als erstes die Betonarbeiten an der Einstellhallenmauer vornehmen.

Die Halen lässt ein Energiekonzept erstellen. Die Solaranlage auf dem Gemeinschaftshaus ist damit zurückgestellt, ebenso die Erneuerung des Daches.  

Ab März 2010 brauchen wir einen neuen Siedlungswart. Zur Selektion setzt die Halen eine Arbeitsgruppe ein.  

Neue Heizrichtlinie: übersteigt das Thermometer an 2-3 aufeinander folgenden Tagen die Limite von 15 Grad nicht, so wird geheizt.  

Statuenänderung: die Kompetenz für Einzelfallgeschäfte der Halen-Verwaltung wird auf TCHF 8 heraufgesetzt (Anpassung an die langjährige Teuerung).

Infos: Das Strasseninspektorat bringt auf der Üttligenstrasse weitere Velozeichen an und „verengt“ die Markierungen (Abrücken der Seitenlinien gegen die Mitte). Damit soll mehr Verkehrssicherheit gewährleistet sein.



Mit der Baugesetzgebung 97 ist die kantonale Denkmalpflege mit der Ausarbeitung von flächendeckenden Inventaren bis Ende 2004 beauftragt worden. Neu ist nun die Siedlung Halen im Bauinventar als schützenswertes Objekt aufgenommen worden. Dies bedeutet, dass die kantonale Denkmalpflege jedem baulichen Eingriff, also auch inneren Bauteilen, Raumstrukturen und festen Ausstattungen zustimmen muss. Um möglichst koordinierte und kurze Verfahren bei der Baubewilligung garantieren zu können, gilt für Sie respektive alle Halen-Eigentümer bei Bauvorhaben folgendes Verfahren:

- Kontaktaufnahme mit dem Bauverantwortlichen der Verwaltung (Renate Haueter und Roger Schneider; siehe Anfang der Seite, unter "Die Verwaltung"). Klärung der Baubewilligungspflicht.
- Einholen der nachbarlichen Unterschriften / Zustimmung
- Eingabe der Baugesuchsakten beim Präsidenten der Verwaltung
- Aushang beim Gemeinschaftsgebäude Halen 36a (Fenster beim Eingang Beizli)

Die Verwaltung wird das Bauvorhaben:
- aus Sicht der Siedlung beurteilen
- mit der kantonalen Denkmalpflege und eventuell mit dem Atelier 5 bereinigen
- der Baupolizeibehörde zur Genehmigung einreichen.

Bei Vorliegen von Baubewilligungen, die einen Anschluss von sanitären Anlagen an das Siedlungsnetz beinhalten, ist mit dem Siedlungswart, Marcel von Mentlen, Halen 1, für den Zutritt zum Kanal Kontakt aufzunehmen. Rechtliche Grundlagen: Baugesetzgebung Kanton Bern, baurechtliche Grundordnung Gemeinde Kirchlindach, EG ZGB, Statuten Eigentümergesellschaft Siedlung Halen.


=> Für Probleme mit den Waschkarten ist Yvonne Clough/Felix Nünlist, Halen 26, zuständig (Stand: September 2010).  

Die Anleitung für die Waschmaschinen und für den Tumbler sind in jeder Waschküche aufgehängt. Kopien für private Zwecke können via Feedbackformular bestellt werden.

Die Halen verfügt über 6 Waschmaschinen der Grösse 6,5 kg Maximalfüllmenge (Baujahr 2004). Die Maschinen 1-4 im Erdgeschoss können via Verwaltung (Barbara Miesch, Halen 59) fix reserviert werden (inkl. dazu gehöriger Trocknungs-Raum). Es ist je Partei nur 1 Reservation pro Woche möglich (jeweils ein Halbtag).
Der aktuelle Reservationsplan hängt in der Waschkuche beim Eingang im Parterre.
Die Waschmaschinen 5 und 6 sind immer frei. Wenn auf 5/6 gewaschen wird, dürfen die Trockungsräume 5/6 nicht von anderen benutzt werden.

Fürs Waschen wird eine Cash-Card benötigt. Diese kann bei Felix Nünlist/Halen 26 gegen eine Grundgebühr von CHF 10.-- bezogen werden (Bitte 2 Karten beziehen, 1 als Reserve!). Die Karten können im Laden aufgeladen werden (gegen Verrechnung via Nebenkosten).

Wichtig: bei Manipulationen mit der Cash-Card immer die Anzeige auf dem Display abwarten. Bei hastigem Ein- und Ausschieben wird u.U. das Abziehen oder Zurückladen nicht ausgeführt.


Vor dem Waschen: Karte einführen und warten bis die Maschine CHF 3.-- abgezogen hat (neuer Betrag wird auf Display angezeigt).
Nach dem Waschen (oder bei Abbruch des Waschvorgangs): Karte einführen, Rückbuchtaste drücken und warten bis die Maschine den Restbetrag auf die Karte zurück geladen hat. Auf dem Display kontrollieren, ob der neue Saldo stimmt.

Wichtig: es kann auf mehreren Maschinen gleichzeitig gewaschen werden. Das Rückladen erfolgt immer korrekt (auch wenn zuerst auf mehreren Maschinen abgebucht wurde).

Wer vergisst zurück zu buchen, verliert kein Geld. Beim nächsten Mal waschen, erkennt die Maschine Ihre Karte und verwendet den vorhandenen Betrag noch.

Die Maschinen verlangen vor jedem Waschgang die Karte fürs Abbuchen (es wird immer auf CHF 3.-- aufgerundet).

Pro Waschmaschine (1-6) steht ein Trocknungsraum zur Verfügung (gleiche Reservation wie Maschine). Die fixen Reservationszeiten sind angeschlagen. Die Trocknungsräume 7 und 8 sind Ausweich-Räume für alle und können nicht reserviert werden.
Fairness: Wer von anderen reservierte Maschinen/Trocknungsräume schnappt, spricht sich vorgängig mit der betroffenen Partei ab.


Im Raum 8 steht ein Tumbler mit ökologischer Wärmepumpen-Technologie. Die Wäsche wird nicht auf mehr als 30-35 Grad erhitzt. Auch er kann mit der Cash-Card benutzt werden. Achtung: zur Zeit kann der Tumbler nicht reserviert werden.

Tarif: 1 Stunde Waschen kostet knapp 1 Franken 60 Rappen. Die Waschdauer hängt von der Programmwahl, von der Dosierung der Waschmittel und von der Füllmenge ab.

Technische Probleme mit den Maschinen oder mit den Cash-Card sollten sofort dem Siedlungswart gemeldet werden (Halen 1).



Die Anschlüsse für TV und Radio sind in einem Kollektivvertrag mit der Cablecom, unserer Kabelnetzbetreiberin, geregelt. Wir profitieren deshalb von günstigeren Konditionen. Die Cablecom erstellt eine Jahresrechnung für die ganze Siedlung. Die Kosten pro Haus werden den Nebenkosten belastet. Wer seinen Anschluss plombiert (es kann auch nur Radio bezogen werden), hat keine Kosten zu gewärtigen.

Die Gebühr für TV/Radio beträgt monatlich CHF 25.60 (nur Radio 19.60).

Vorgehen für Plombierung / Entplombierung TV-/Radioanschluss Cablecom =>

Plombierung oder Entplombierung direkt anmelden beim Kundendienst cablecom:

Generelle Informationen rund um cablecoms Basis-Services
Kontaktieren Sie den Kundenberater in Ihrer Region oder den Kundendienst.
Ganze Schweiz: 0848 66 0848 (Öffnungszeiten: Montag - Freitag von 08:00 bis 17:00)

Protokoll der (Ent-)plombierung abgeben an Felix Nünlist, Rechnungsführer, Halen 26.




   
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