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Wichtig: Baubewilligungsgesuche => siehe Schalten & Walten.


Die folgenden Protokolle und Info-Schriften/-Flyers können Halen-EigentümerInnen als pdf bestellen via Anfrage auf info@halen.ch

- Protokolle der Baukommissionssitzungen, z.B. vom 2. Mai 2011, 14. März 2011, 3. Januar 2011

- Protokoll der Gründungsversammlung vom 2. Dezember 2010.

- Infos zur (Dächer-)Sanierung: z.B. Nr. 4.


71 Halen-Eigentümer haben die einfache Baugesellschaft zur Sanierung der Dächer, Fassaden und anderer Elemente am 2. Dezember 2010 gegründet. Die Baugesellschaft hat ein Planungsbudget freigegeben. Die Planung erfolgt in der ersten Jahreshälfte 2011.

Hier ist das Halen-interne Energiekonzept. Hier die Studie von Roschi + Partner.


Betonausbesserungen und Imprägnierung der Aussenwand der Einstellhalle.

Sanierung / Erneuerung des Daches des Gemeinschaftsgebäudes (im April 2009 abgeschlossen!).




Grundlagen sind die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) über das Miteigentum, der allgemeine Dienstbarkeitsvertrag vom 17.8.1962 sowie die Statuten der Eigentümergesellschaft.¨

1.     Grundsatz
Die Umgebungsparzelle (Gemeinschaftsbesitz/Miteigentum) dient allen Bewohnern für Spiel, Sport, Begegnung und Aufenthalt. Es sind keine privaten Einrichtungen möglich. Einrichtungen, die auf private Initiative errichtet werden, müssen grundsätzlich allen Miteigentümern offen stehen und bedürfen der Zustimmung durch die Generalversammlung.
Über Gesuche für temporäre Einrichtungen (für höchstens eine Saison) entscheidet die Verwaltung.

2.     Gemeinschaftliche Aussenräume
- Spiel- und Aufenthaltsbereich
Sektor 1: Spiel- und Aufenthalt mit mobilen und festen Einrichtungen
Sektor 2: Schlittel- und Skiwiese, keine festen Hindernisse
Laubengänge
Nach Dienstbarkeitsvertrag besteht ein Fusswegrecht in den Laubengängen, wobei das Mitschieben von Fahrrädern, Kinderwagen, Handkarren usw. gestattet ist. Infolge der geänderten Bedürfnisse wird in den Laubengängen auf einer Tiefe von einem halben Meter das Abstellen von Velos, Sitzgelegenheiten und Holzstössen toleriert. Andere Gegenstände sind wegzuräumen.
Gassen
Private Ausbauten entlang der Gassen dürfen das Raumprofil bis auf eine Höhe von 3,5 Metern nicht beeinträchtigen. Ausgenommen sind bestehende Ausbauten bei den Häusern Nrn. 32, 53 und 55.
Vorlandbereich im Süden der Siedlung / Nutzgärten auf der Gemeinschaftsparzelle
Die Eigentümer der anstossenden Reihenhäuser dürfen hier Nutzgärten anlegen, wobei jederzeit ein Durchgang für die Allgemeinheit zu gewährleisten ist. Mit Zustimmung der Anstösser können auch andere Bewohner diesen Bereich nutzen.
Feste Bauten und Anlagen sind nicht gestattet, doch können für Brennholz kleine Schutzdächer entlang der Brüstungsmauern (unter der Mauerkrone) angebracht werden.

3. Wald
Die Siedlung Halen ist inmitten eines Waldes konzipiert worden. Diese für die Schweiz einzigartige Symbiose bildet einen wesentlichen Teil der Siedlungsidentität und Wohnqualität. Wo sinnvoll, soll der Wald für Freizeit und Erholung zur Verfügung gestellt werden.
Für die Pflege und den Unterhalt des Waldes gelten in prioritärer Reihenfolge folgende Grundsätze:

- Schutzfunktion (Böschungssicherung) und Sicherheit von Personen und Sachwerten
- Förderung der bestehenden Vielfalt. Ein angemessener Teil alter und markanter Bäume ist zu erhalten.
- Erhaltung der Wohnhygiene

Übergeordnete Bestimmungen
Der Wald ist keine wilde Deponie. Ablagerungen jeglicher Art, insbesondere auch Kompostanlagen, sind mit Ausnahme der im Plan bezeichneten Bereiche nicht erlaubt. Das Befahren des Waldes ist mit Ausnahme von Notfahrten und zum Unterhalt des Waldes nicht gestattet.
Der Unterhalt erfolgt gemäss Waldpflegeplan. Die Waldränder sind dauernd zu pflegen. Private Pflegeeingriffe im Wald sind nicht möglich.

Ziele
Wald mit vorwiegend ökologischem Charakter (vorwiegend Südseite)
Die Waldbewirtschaftung erfolgt lediglich zur Hangsicherung und einer vielfältigen Bestandes- und Altersstruktur. Es wird ein minimaler Unterhalt angestrebt.
Wald mit parkähnlichem Charakter (vorwiegend Nordseite)
Diese Waldbereiche dienen als Aufenthaltsbereich und sind Teil der begehbaren Aussenräume der Siedlung. Sie werden entsprechend sorgfältig gepflegt.
Wald auf fremden Terrain (vorwiegend Westseite)
Die westlich der Siedlung liegende Waldfläche soll in Absprache mit den betroffenen   Waldbesitzern für eine bessere Durchlässigkeit des Abendlichtes auf die Siedlung bewirtschaftet werden. Entlang dem Parkplatz ist langfristig eine bessere Waldrandabstufung anzustreben.

Massnahmen
Gemäss Waldpflegeplan

Zuständigkeiten
Der von der Eigentümergesellschaft eingesetzte Forstingenieur bestimmt mit Hilfe der Verwaltung die erforderlichen Pflegemassnahmen. An einer jährlich stattfindenden Waldbegehung orientiert die Verwaltung über die vorgesehenen Massnahmen. Diese Waldbegehungen haben rein informativen Charakter. Der Termin der Begehung wird den Eigentümern und Bewohnern einen Monat vorher schriftlich bekannt gegeben.
Die Eigentümer haben die Möglichkeit, bis 14 Tage vor der Waldbegehung schriftlich Anträge zur Waldpflege, welche sich nicht zwingend an den Grundsätzen dieser Richtlinien orientieren, bei der Verwaltung einzureichen. Die Anträge werden an der Waldbegehung mitgeteilt und deren Auswirkung vor Ort begutachtet. Nach der Waldbegehung gibt der Forstingenieur der Verwaltung zu den Anträgen einen Bericht ab. Die Verwaltung informiert darüber an der Generalversammlung und gibt dazu ihre Empfehlungen ab. Die Generalversammlung entscheidet über die Anträge mit einfachem Mehr.

Gefährden Bäume Leben oder Sachwerte, veranlasst die Verwaltung nach Absprache mit dem zuständigen Forstingenieur ohne Verzug die erforderlichen Massnahmen.

Der beigefügte Siedlungsplan ist Bestandteil dieser Richtlinien.

Die Richtlinien und der ergänzende Plan sind unmittelbar nach Annahme durch die Generalversammlung anwendbar. Die Verwaltung hat für deren Durchsetzung zu sorgen.


Die Sanierung des Schwimmbades konnte im Mai/Juni 2005 abgeschlossen werden! Es schwimmt und badet sich wieder!


Aus Wirtschaftlichkeitsgründen soll die Anlage für den Sommer ausgelegt werden. Es wird geschätzt, dass ungefähr 100 Quadratmeter Kollektoren installiert werden müssten, um eine vollständige Solardeckung der Warmwasseraufbereitung zu erreichen. Gemäss einschlägigen Merkblättern und Herstellerangaben lassen sich vermutlich und ungefähr 500 Kilowattstunden Wärmeenergie mit den Kollektoren gewinnen. Die rein finanzielle Einsparung ist deshalb gering. Die Anlage ist deshalb eine zukunftsorientierte Investition in den Klimaschutz und die Luftreinhaltung.

Die Finanzierung der Anlage läuft über den Heizungsfonds. Da dort geringe Reserven vorhanden sind, müssten die zirka 100'000 Franken Investition nachfinanziert werden. Die zurzeit jährlich erhobenen 40 Rappen pro Kubikmeter Heizungsvolumen würden im ersten Jahr auf 2 Franken ansteigen, um sich dann bei 90 Rappen einzupendeln. Oder anders gesagt: die monatlichen Nebenkosten von durchschnittlich 13 Franken (für den Heizungsfonds!) würden während 8 Jahren um zirka 10 Franken ansteigen.

=> => Nach dem Info-Abend hat die Umfrage zur Projektierung einer Solar-Energie-Anlage das folgende Resultat ergeben:
Es sind 43 Antworten eingegangen (davon 3 Mietparteien einschliesslich des Siedlungswartes). 24 Meldungen befürworten die Ausarbeitung eines Projektes im Detail, 17 sprechen sich geben das Projekt aus. 1 Stimme ist unklar, eine offenbar neutral.


Aufstellungsvarianten der Anlage gemäss nebenstehender Skizze:
1) Dach Gemeinschaftshaus 36A
2) Am Heizungskamin
3) Auf Privathäusern 34 bis 42
4) Vertikal an Schwimmbadmauer

Die Denkmalpflege hat sich ausschliesslich für den Standort 3) positiv geäussert. Die Standorte 1), 2) und 4) kommen deshalb nicht in Frage.


Einzelne Eigentümer der Privathäuser 34 bis 42 stimmen dem Projekt nicht zu. Eine Realisierung ist auch aus wirtschaftlichen Gründen vorläufig nicht sinnvoll.

Einige Pros und Contras aus der Umfrage zur Solar-Energie-Anlage

Bemerkungen der Projektausarbeitungs-Gegner:
- Nebenkosten eh schon zu hoch
- Nicht speziell geeigneter Solar-Standort
- Andere Massnahmen sind sinnvoller: CO2-Ausstoss Heizung senken, Warmwasserverbrauch drosseln, Automobil-Benutzung reduzieren, Lüftungs-Gewohnheiten ändern, weniger Privatkamine, weniger offenes Feuermachen
- Wenig Umweltschutz für viel Geld
- Unterhalt und Reparaturen wären teurer als Spareffekt, Lebensdauer und Unterhaltskosten werden unterschätzt
- Nicht wirtschaftlich, Kosten-Nutzen zu gering, Preis – Leistung ?
- Halen als Bauwerk so belassen, unästhetischer Anblick
- Besser Ökostrom einkaufen

Bemerkungen der Projekt-Befürworter:
- Ausgezeichnet!
- Schwimmbad-Solar zur Verlängerung der Badesaison?
- Flexible Ausrichtung der Kollektoren (je nach Einstrahlungswinkel)
- Moderate finanzielle Belastung
- Auch unter Berücksichtigung ästhetischer Aspekte!

   
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